FACHBEGRIFFE-GLOSSAR
FACH-BEGRIFFE GLOSSAR
Abkömmlinge
Amtliche Verwahrung
Behindertentestament
Berliner Testament
Detaillierte Informationen zum Berliner Testament finden Sie in unserem Blogartikel.
Betreuer
Digitaler Nachlass
In unserem Blogartikel zum digitalen Nachlass finden Sie detailliertere Informationen und Tipps zum Umgang mit Ihrem digitalen Nachlass.
Ehegatten-Erbrecht
Erbengemeinschaft
Erst bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft werden die einzelnen Gegenstände des Nachlasses auf die Miterben verteilt. Mit vollständiger Auseinandersetzung ist die Erbengemeinschaft beendet.
Erblasser
Erbschaft
Erbschein
Freibetrag in der Erbschaft- und Schenkungssteuer
Ehepartner haben einen Freibetrag von € 500.000, Kinder von € 400.000, Enkel von € 200.000.
In welcher Höhe die Besteuerung erfolgt, wenn der Freibetrag überschritten wird, richtet sich nach der Steuerklasse des Erwerbers.
Gemeinschaftliches Testament
Gesamthandeigentum
Gesamtrechtsnachfolge
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft.
Geschiedenentestament
Gesetzliche Erbfolge
Wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert, können Sie ausführlich in diesem Blogartikel nachlesen.
Haftung des Erben
Haftungsbeschränkung auf den Nachlass
Gegenüber einzelnen Gläubigern kann der Erbe seine Haftung beschränken, wenn ein Aufgebotsverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt zumindest für diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen im Aufgebotsverfahren nicht angemeldet haben.
Miterben
NACHERBE
Der Nacherbe wird erst Erbe, nachdem ein anderer vor ihm, nämlich der Vorerbe, dieselbe Erbschaft vom Erblasser erhalten hat. Der Nacherbe erbt nicht vom Vorerben, sondern, wie dieser auch, vom Erblasser. Bis zum Eintritt des Nacherbfalls hat der Nacherbe eine vom Gesetz abgesicherte Rechtsposition auf das Erbe.
Nachlass
Oder lesen Sie sich direkt tiefer in die Materie in unserem dazugehörigen Blogartikel zum Nachlass ein.
Nachlassinsolvenzverfahren
Patchwork-Familie
Pflichtteil
Genaueres zum Pflichtteil und wie Sie diesen in Ihrer Nachfolgeplanung berücksichtigen können, finden Sie im dazugehörigen Blogartikel.
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Rechtswahl
In Europa gilt: die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) legt fest, dass grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar ist, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Verfasser eines Testaments kann aber auch das Recht desjenigen Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit er hat.
Schlusserbe
Mehr Informationen zum Berliner Testament finden Sie in unserem Blogartikel.
Steuerklasse in der Erbschaft- und Schenkungssteuer
Bei Überschreiten des persönlichen Freibetrages richtet sich die Höhe der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer nach der Steuerklasse, der der Erwerber angehört. Diese wird bestimmt nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker.
Zur Steuerklasse 1 gehören der Ehepartner, Kinder und Enkel. Eltern gehören nur dann der Steuerklasse 1 an, wenn sie von einem verstorbenen Kind erben. Erhalten sie von ihrem Kind etwas geschenkt, gehören sie der Steuerklasse 2 an. Auch Geschwister und Schwiegerkinder bzw. Schwiegereltern gehören der Steuerklasse 2 an. Alle nicht der Steuerklasse 1 oder 2 angehörenden Personen, werden der Steuerklasse 3 zugeordnet. Dazu gehört insbesondere der nichteheliche Lebensgefährte.
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
Der eingesetzte Testamentsvollstrecker verwaltet den ganzen Nachlass oder Teile davon und führt die Anordnungen des Erblassers aus seinem Testament aus. Soweit der Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers reicht, kann der Erbe nicht über den Nachlass verfügen.
Die Testamentsvollstreckung endet mit Erledigung der vom Erblasser vorgesehenen Aufgabe, z. B. Veräußerung eines Grundstücks, oder mit Zeitablauf, z. B. Erreichen eines bestimmten Alters des Erben. Oft wird ein Testamentsvollstrecker bestimmt, um die Erben von der Abwicklung des Nachlasses zu entlasten oder wenn sie noch minderjährig sind.
Testierfähigkeit
Angezweifelt wird die Testierfähigkeit erst nach dem Tod des Erblassers. Das Nachlassgericht prüft sie bei der Erteilung eines Erbscheins, geht allerdings von deren Vorliegen aus, wenn keiner der in Betracht kommenden Erben entgegenstehende Hinweise gibt.
Es empfiehlt sich aber, Pflichtteilansprüche naher Verwandter zu beachten. Mehr zum Pflichtteilsanspruch können Sie in diesem Blogartikel lesen.
Testierfreiheit
Dabei muss er allerdings rechtlich in der Lage sein, über seinen Nachlass verfügen zu können. Das kann dann nicht der Fall sein, wenn er zusammen mit seinem bereits verstorbenen Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament errichtet hatte. Oft wird übersehen, dass dieses Testament Regelungen enthält, die der überlebende Partner nicht mehr ändern kann. Dieses weitere Testament ist damit unwirksam.
Universalsukzession
Vermächtnis
VORERBE
Der Vorerbe ist ein "Erbe auf Zeit". Er wird nur für einen gewissen Zeitraum als Erbe eingesetzt, meist bis zu seinem eigenen Ableben. Der endgültige Erbe ist der Nacherbe. Beide erhalten denselben Nachlass von demselben Erblasser. Denn der Erblasser möchte beiden dieselben Rechte am seinem Nachlass sichern. Zudem kann der Erblasser festlegen, in welchem Umfang der Vorerbe den Nachlass für sich selbst verbrauchen oder für den Nacherben bewahren muss.
Vorsorgevollmacht
Alles Wissenswerte rundum die Vorsorgevollmacht finden Sie im passenden Blogartikel.
Zentrales Testamentsregister
Bei jedem Sterbefall fragt das zuständige Nachlassgericht beim Zentralen Testamentsregister an, ob erbfolgerelevante Urkunden registriert sind.