Bank im Erbfall: Zugriff auf Ihr Kontoguthaben (1/2)

Obwohl Geld eine zentrale Rolle in unserer heutigen Gesellschaft spielt, wird oftmals nicht bedacht, was nach dem Ableben mit dem eigenen finanziellen Vermögen geschieht. Bei einer Vielzahl von Erben könnten diese plötzlich alle auf Ihre Bankkonten zugreifen. Wollen Sie nicht eher klar festlegen, wem dieses Privileg zufallen soll? Daher ist es sinnvoll, sich bereits zu Lebzeiten mit der finanziellen Nachfolge auseinanderzusetzen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, was es zu berücksichtigen gibt.  

 

Wer im Todesfall auf das Kontoguthaben zugreifen darf 

Ein Todesfall stellt für die Bank, bei der das Konto liegt, eine schwierige rechtliche Lage dar. An wen darf die Bank auszahlen? Wer ist im Todesfall berechtigt, das Konto zu schließen oder zu verwalten? 

Die erste Hürde besteht bereits in der Kenntnis um vorhandene Konten, da grundsätzlich weder Banken noch mögliche Erben automatisch über den Todesfall eines Kontoinhabers informiert werden. Dies geschieht in der Regel über Angehörige, Erben, Betreuer oder weitere Bevollmächtigte. Somit kann es im schlimmsten Fall mehrere Jahre dauern, bis alle Konten aufgedeckt und damit verbunden die Banken über einen Todesfall informiert wurden. Die Kenntnis um ein Bankkonto ist daher logischerweise der erste Schritt, um Zugriff auf dieses im Erbfall zu erhalten.  

Um rechtlich korrekt zu handeln sind Banken besonders vorsichtig, wem Sie Zugriff auf das Kontoguthaben gewähren. Gängig ist, dass Bank- und Finanzinstitute über deren Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln, was im Todesfall des Kontoinhabers passiert und durch welche Dokumente eine Legitimation möglich ist. In der Regel muss hierfür ein Erbschein vorgelegt werden, der allerdings oft erst mehrere Wochen nach dem Todesfall des Kontoinhabers ausgestellt wird. Alternativ ist ein Testament mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts oftmals ausreichend, um die Berechtigung nachzuweisen. Die Sterbeurkunde, die keine Aussage über die Erbfolge trifft, reicht jedenfalls nicht aus. 

 

Mit der Bankvollmacht direkt zum Kontoguthaben 

Personen, die über eine Bankvollmacht verfügen, können auch nach dem Ableben des Erblassers auf das Kontoguthaben zugreifen. Die Bankvollmacht ist unabhängig von der Testamentseröffnung oder weiteren Erben zu beachten. Sicherzustellen ist lediglich, dass die Bankvollmacht auch über den Tod hinaus gültig ist. Besonderer Pluspunkt der Bankvollmacht ist, dass diese bereits zu Lebzeiten ausgestellt und demnach aktiv in die Planung mit einbezogen werden kann. Hierbei wird maßgeblich zwischen zwei Arten unterschieden:  

  • Die postmortale Vollmacht 
    ist erst mit dem Ableben des Vollmachtgebers gültig. Somit können Sie einer bestimmten Person, die übrigens kein Erbe sein muss, in Ihrem Todesfall Zugriff auf Ihr Kontoguthaben gewähren.  
  • Die transmortale Vollmacht 
    ist mit der Ausstellung und daher auch schon zu Lebzeiten gültig. Sie behält über den Tod hinaus ihre Gültigkeit.  

Zu bedenken ist, dass mit einer Bankvollmacht lediglich über das Kontoguthaben verfügt werden kann. Um ein Konto zu schließen oder die Vertragsbedingungen abzuändern, wird eine umfangreiche Vorsorgevollmacht benötigt. Zudem können der Bankvollmacht Bedingungen zu Grunde liegen, wie z.B. ein Betragslimit, über welches der Bevollmächtigte verfügen darf.  

Zuguterletzt sollten Sie auch berücksichtigen, dass die Erben die Möglichkeit haben, eine Bankvollmacht zu widerrufen – immerhin treten diese in die Fußstapfen des verstorbenen Kontoinhabers. Mit dem Widerruf werden die Erben alleinige Zugriffsberechtigte. Hinterbliebene, die oftmals finanziell auf das Bankguthaben angewiesen sind, müssen im Todesfall die erbrechtliche Legitimation ihrer Bankvollmacht abwarten. Um längere Wartezeiten zu vermeiden und die finanzielle Absicherung der Familie sicher zu stellen, ist es daher vorteilhaft, eine umfassende Vollmacht noch zu Lebzeiten des Kontoinhabers auszustellen.  

 

Voraussicht zahlt sich aus 

Die Frage, wer auf was im Erbfall Zugriff hat, ist komplex und bedarf individueller Regelung. Wenn Sie Ihre Nachfolgeplanung richtig angehen wollen, dann bedenken Sie auch Ihre Bankgeschäfte. Fachanwältin Elke Kestler hilft Ihnen gerne bei der Regelung Ihrer finanziellen Nachfolgeplanung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um einen Termin zur Erstberatung zu vereinbaren. 

 


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. An dieser Stelle sei auch gesagt, dass das Easy Erbrecht Infoportal und dessen Inhalte ausschließlich von Frauen produziert wird.